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20.12.2023

TV-Versorgung Wegfall Nebenkostenprivileg zum 30.06.2024

Zum 30.06.2024 entfällt das Nebenkostenprivileg aufgrund der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung.

Aktuell wird das TV-Signal in Ihrer Wohnung über die Betriebskosten des Mietverhältnisses abgerechnet. Eine solche Abrechnung des TV-Signals ist ab dem 01.07.2024 untersagt.

Wenn Sie weiterhin das TV-Signal ab dem 01.07.2024 empfangen möchten, müssen Sie spätestens bis zum 30.06.2024 einen Vertrag für TV bei der Stadtwerke Niesky GmbH abschließen.

Anderenfalls wird Ihr Anschluss ab dem 01.07.2024 gesperrt.

Die Kosten für die Freischaltung sind vom Mieter zu tragen.

Sie werden persönlich per Post von Ihrem Vermieter angeschrieben, um im Anschluss an dieses Schreiben einen Termin bei der Stadtwerke Niesky GmbH zu vereinbaren.